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Allgemeine Geschäftsbedingungen Kirchenkreis Moers – Bildungswerk FRIEDA

Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Veranstaltungen des Bildungswerkes FRIEDA Kirchenkreis Moers und regeln das Verhältnis zwischen Teilnehmer*innen und dem Bildungswerk FRIEDA (Träger Kirchenkreis Moers).

Wir veröffentlichen auch Veranstaltungsangebote anderer Anbieter*innen. Für diese können abweichende Bestimmungen gelten. Diese sind bei den jeweiligen Anbietenden zu erfragen, die im Veranstaltungsprogramm genannt sind.

1. Anmeldung

Anmeldungen sind für die Veranstaltungen erforderlich, wenn diese entsprechend gekennzeichnet sind.

Sie können sich auf folgenden Wegen anmelden:

  • per E-Mail unter frieda@kirche-moers.de
  • schriftlich per Post
  • persönlich (Montag bis Freitag 9.00 – 12.00 Uhr, Mittwoch und Donnerstag 13.30 – 16.00 Uhr)
  • per Telefon bei den angegebenen Ansprechpartner*innen
  • per Telefon unter +49 2841 100-135 oder -136
  • über die Internetseite www.bildungswerk-frieda.de

Mit dem Eingang Ihrer Anmeldung ist diese verbindlich. Eine schriftliche Anmeldebestätigung erfolgt in der Regel nicht. Nur bei Eingang per E-Mail (und per Internet) erhalten Sie zur Sicherheit eine Eingangsbestätigung. In jedem Fall werden Sie benachrichtigt, falls eine Veranstaltung belegt ist oder ausfällt.

Nach Ihrer Anmeldung haben Sie nach dem Fernabsatzgesetz das Recht, innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu widerrufen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist Stornierungen nur entsprechend unserer Stornobedingungen (siehe 4. Rücktritt des/der Teilnehmenden / Stornobedingungen) anerkennen können.

Mit der Anmeldung erkennt die/der Teilnehmer*in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bildungswerkes FRIEDA Kirchenkreis Moers als verbindlich an.

2. Teilnahmeberechtigung

Alle interessierten Menschen ab dem 16. Lebensjahr sind dazu berechtigt, an unseren Veranstaltungen teilzunehmen. Ausnahmen gelten für die Veranstaltungen, die sich thematisch ausdrücklich auch auf Kinder und Jugendliche beziehen. Für einige Veranstaltungen gelten bestimmte Teilnahmevoraussetzungen und/oder Vorkenntnisse, die jeweils in der Kursbeschreibung genannt sind.

Die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen eines Vertrages oder auf Zulassung zu einer bereits ausgebuchten Veranstaltung.

3. Rücktrittsrecht des Bildungswerkes FRIEDA / Erstattung

Das Bildungswerk FRIEDA Kirchenkreis Moers behält sich vor, Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn dies geboten ist (Nichterreichen der Teilnehmerzahl, Krankheit des Dozierenden oder der Kursleitung, andere wichtige Gründe und höhere Gewalt).

Wir informieren Sie umgehend per E-Mail oder telefonisch. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet, sofern die/der Teilnehmer*in nicht an einer anderen Veranstaltung teilnehmen möchte. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.

4. Rücktritt des/der Teilnehmenden / Stornobedingungen

Bei Erklärung des schriftlichen Rücktritts, die uns spätestens bis vier Wochen vor der Veranstaltung zugeht, entfällt die Pflicht zur Leistung der Teilnahmegebühr.

Erfolgt die Absage ab der vierten Woche vor Beginn der Veranstaltung, so berechnen wir 50 % des Teilnahmebeitrages, ab acht Tagen vor Beginn der Veranstaltung berechnen wir 100 % des Teilnahmebeitrages. Dem Teilnehmenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

Diese Gebühr fällt nicht an, wenn der Platz – z. B. über eine von einer angemeldeten Person benannte ersatzteilnehmende Person oder unsere Warteliste – anderweitig vergeben werden kann. Mit Beginn der Veranstaltung ist eine Übertragung auf Ersatzpersonen nicht mehr möglich.

Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung und entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Dozent*innen und die Kursleitungen sind nicht zur Entgegennahme von Rücktrittsmeldungen o. Ä. berechtigt.

Diese Stornobedingungen beziehen sich sowohl auf den Teilnahmebeitrag für die Veranstaltung als auch auf die anfallenden Kosten für Verpflegung und Unterkunft.

Aus wichtigen Gründen können Veranstaltungen mit einer anderen Leitung als ausgeschrieben durchgeführt werden. Daraus entsteht kein Rücktrittsrecht.

5. Teilnahmebeitrag / Ermäßigungen

Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des festgesetzten Teilnahmebeitrages. Dies gilt auch für durch Sie angemeldete andere Personen.

Mit dem Zugang der Rechnung ist die Zahlung des Teilnahmebeitrages fällig und auf die Kontoverbindung des Kirchenkreises Moers Bildungswerk FRIEDA zu überweisen. Eine Verpflichtung zur Zahlung des Teilnahmebeitrages besteht auch dann, wenn die Veranstaltung nicht oder nur teilweise besucht wird.

Die Teilnahmegebühren sind für die Teilnehmer*innen sehr kostengünstig kalkuliert. Aus diesem Grund gibt es nur in einzelnen Programmbereichen bzw. für einzelne Zielgruppen die Möglichkeit einer Gebührenermäßigung.

Gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises können für Teilnahmebeiträge (nicht dagegen für Studienseminare, Exkursionen und Lehrgänge sowie Film- und Einzelveranstaltungen) folgende Ermäßigungen gewährt werden:

  • 30 % für Schüler*innen, Studierende, Auszubildende sowie Freiwilligendienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
  • 50 % für Bezieher*innen von Leistungen nach SGB II und Sozialhilfe nach SGB XII
  • 50 % für Schwerbehinderte (ab GdB 80)

Bei einer Kostenübernahme durch Dritte entfällt die Ermäßigung.

Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, ein Mahnverfahren einzuleiten.

6. Beratung

Eine Beratung erhalten Sie persönlich oder telefonisch bei den Mitarbeitenden des Bildungswerkes FRIEDA Kirchenkreis Moers zu den Öffnungszeiten (siehe 1. Anmeldung).

7. Beschwerden und Verbesserungsvorschläge

Die Qualität unserer Lernangebote und die Zufriedenheit der Teilnehmenden haben für uns oberste Priorität. Deswegen sind uns Ihre Hinweise und Anregungen, aber auch mögliche Beschwerden enorm wichtig.

Bitte wenden Sie sich an die Leitung des Bildungswerkes FRIEDA Kirchenkreis Moers.

Ihre Beschwerde oder Verbesserungsvorschläge können Sie auch schriftlich oder mündlich gegenüber der Kursleitung oder der/dem Dozent*in formulieren. Diese Personen werden Ihre Beschwerde dann an die Leitung des Bildungswerkes FRIEDA Kirchenkreis Moers weiterleiten.

Wir bestätigen Ihnen den Eingang der Beschwerde und werden nach einer Lösung für das benannte Problem suchen.

8. Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt

Die Prävention sexualisierter Gewalt ist uns ein großes Anliegen.

Bildungseinrichtungen sollen sichere Räume für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sein. Jede und jeder Einzelne soll in einer geschützten Umgebung lernen und neue Stärken entwickeln können.

Die Prävention sexualisierter Gewalt erfordert vor allem Verhaltensregeln für ihre Thematisierung und den Umgang mit Verdachtsfällen und Vorfällen.

Wie wir in unseren Bildungseinrichtungen dieser Thematik begegnen und welche Verhaltensregeln wir aufgestellt haben, ist im Schutzkonzept des Kirchenkreises Moers ausführlich beschrieben (www.kirche-moers.de/schutz-vor-sexualisierter-gewalt).

9. Bildungsurlaub

Für die berufliche Weiterbildung kann beim Arbeitgeber bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn Bildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) beantragt werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Bildungswerk FRIEDA oder unter www.bildungsurlaub.de.

10. Teilnahmebescheinigung und Zertifizierung

Eine Teilnahmebescheinigung und/oder ein Zertifikat erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss der Veranstaltung und auf Anfrage.

11. Datenschutz

Es gilt ausschließlich das Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) gemäß Art. 140 GG, Art. 137 Abs. 3 WRV in Verbindung mit Art. 91 EU-DSGVO.

Die von Ihnen bei der Anmeldung gemachten Angaben behandeln wir strikt vertraulich und verwenden sie nur zur Organisation der Veranstaltungen, wie zum Beispiel zur Erfassung der Teilnehmer*innen an Bildungsveranstaltungen oder zur Erstellung von Teilnahmebescheinigungen.

Die bei der Anmeldung erhobenen persönlichen Daten werden zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Vertragserfüllung (§ 6 Nr. 5 DSG-EKD) verwendet. Die Bestandsdaten wie Vorname, Name, Straße, Hausnummer, PLZ und Ort werden für den Vertragsabschluss benötigt. Ohne diese Angaben kann kein Vertrag geschlossen werden. Für die Abfrage der Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail) liegt unser berechtigtes Interesse (§ 6 Nr. 8 DSG-EKD i. V. m. § 6 Nr. 4 DSG-EKD) vor, damit wir Sie über Veranstaltungen informieren können.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage eines Vertrages (§ 6 Nr. 5 DSG-EKD). Danach dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden, wenn ein vorvertragliches Verhältnis (Interessenbekundung an einer Veranstaltung) oder ein Vertrag zustande kommt (Anmeldung oder Teilnahme an einer Veranstaltung). Der Abschluss eines Vertrags ist nicht an monetäre Bedingungen geknüpft und gilt auch für kostenlose Veranstaltungen; er entsteht durch ein Veranstaltungsangebot und dessen Annahme durch den Teilnehmenden (§§ 145 ff. BGB).

Außerhalb vorvertraglicher Verhältnisse oder eines Vertrages ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nur mit einer Einwilligung der/des Betroffenen zulässig.

Weitere Anforderungen der Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung des Kirchenkreises Moers.

Sämtliche von Ihnen bereitgestellten Daten werden elektronisch erfasst, verarbeitet und gespeichert. Die Daten sind für die Veranstaltungsdurchführung und -abwicklung in Datenbanken und Anwendungen gespeichert. Zugriff haben lediglich die in den Prozess involvierten Mitarbeiter*innen, Dozent*innen und unsere IT-Abteilung. Die Nichtangabe von freiwilligen Daten hat keine Auswirkungen. Unsere Veranstaltungen werden öffentlich gefördert. Für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Erhebung von statistischen Daten für die fördernde Stelle notwendig. Diese Daten müssen für die Auszahlung der Zuschüsse an die öffentliche Stelle, z. B. den Regierungsbezirk, weitergeleitet werden.

12. Haftung

Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

13. Aufnahme von Wort-, Bild- und Tonbeiträgen

Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei Veranstaltungen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Bildungswerkes FRIEDA betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form – auch durch den Einsatz von Mobiltelefonen – sind daher untersagt. Verstöße können zum Ausschluss von der Veranstaltung und gegebenenfalls zur Geltendmachung zivil- oder strafrechtlicher Ansprüche führen.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

15. Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Moers.

Moers, im Januar 2025